Verkehrslärm Straße und Schiene

Planfeststellungsverfahren, Neubau oder wesentliche Änderung von Straßen, Lärmsanierung, Lärmschutzfensterprogramme, Dimensionierung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen.

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Mehr als 75% der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich durch Verkehrslärm belästigt, nicht wenige sind gesundheitsgefährdenden Pegelwerten ausgesetzt. Umso wichtiger sind Lärmvorsorge bei Neuplanungen sowie Lärmsanierung bei hochbelasteten Bestandsgebieten.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

•    Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen von Straßen-Neubau oder -Ausbau, Bebauungsplänen und Lärmsanierungsprogrammen
•    Berechnung von Straßen- und Schienenverkehrslärm entsprechend 16. BImSchV (Schall-03), RLS-90 sowie der Umgebungslärmrichtlinie
•    Konzeption von aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Analyse)
•    Dimensionierung passiver Schallschutzmaßnahmen gegenüber Verkehrslärm
•    Schallpegelmessungen

Städtebauliche Planung

Gutachten für Bebauungspläne und Rahmenpläne unter Berücksichtigung aller relevanten Lärmquellen nach DIN 18005, Geräuschkontingentierung nach DIN 45691, baulicher Schallschutz, z.B. nach DIN 4109. Unterstützung bei Festsetzungen zum Bebauungsplan.

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Die DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung.  Im Rahmen der Umweltprüfung sind gemäß BauGB alle relevanten Lärmquellen zu erheben und hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu untersuchen. Bei Bedarf sind Schallschutzmaßnahmen festzusetzen.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Berechnung der Lärmimmission durch alle relevanten Lärmquellen;
  • Konzeption von Lärmschutzmaßnahmen (aktiv/passiv);
  • Gegebenenfalls Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für Gewerbe- und Industrieflächen;
  • Unterstützung bei der Planungsoptimierung, städtebaulichen Wettbewerben sowie bei Festsetzungen zum Bebauungsplan.

Gewerbelärm

Gutachten nach TA Lärm für Bau- und Betriebsgenehmigungen bei Neubau, Erweiterung oder Änderung von Betrieben und Anlagen. Entwurf von Schallschutzkonzepten.

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Für den Betrieb von Gewerbe- und Industrieanlagen gelten die Anforderungen der TA Lärm.  Im Rahmen der Erteilung einer Bau- bzw. Betriebsgenehmigung wird in der Regel ein entsprechender Nachweis durch eine Messung oder eine rechnerische Prognose gefordert.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Gutachten zu Bestand, Neubau, Änderung oder Erweiterung von Betrieben und Anlagen nach TA Lärm mittels rechnerischer Prognose;
  • Schallpegelmessungen bestehender Anlagen;
  • Entwurf von Schallschutzkonzepten zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen;
  • Schalltechnische Optimierung von Bauentwürfen und Betriebsabläufen.

Sport- und Freizeitlärm

Gutachten nach Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) und Freizeitlärmrichtlinie für Bestand, Neubau oder Änderung von Sport- und Freizeitanlagen sowie Veranstaltungen.

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Die Planung und der Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen besitzt ein hohes Konfliktpotenzial mit der Nachbarschaft. Die Nutzung der Anlagen findet hauptsächlich in den lärmsensiblen Zeiten, den Abendstunden und am Wochenende statt. Welcher Lärm den Anwohnern zugemutet werden kann, ist in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) bzw. in der Freizeitlärmrichtlinie der Länder geregelt. 

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Schalltechnische Beratung bei der Planung von Sport- und Freizeitanlagen;
  • Schalltechnische Gutachten zu Bestand, Änderung sowie Neu- oder Ausbau von Sport- und Freizeitanlagen nach Sportanlagenlärmschutzverordnung bzw. Freizeitlärmrichtlinie;
  • Entwurf von Schallschutzkonzepten;
  • Schallpegelmessung an bestehenden Anlagen oder bei Veranstaltungen.

Fluglärm

Verkehrsflugplätze, Segelflug-, Hubschrauber- und Landeplätze, Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen, Kontrolle der Lärmbelastung.

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Fluglärm ist neben Straßenverkehrslärm eines des drängendsten Lärmprobleme in Deutschland. Obwohl Flugzeughersteller und Fluggesellschaften in den letzten Jahren die Schallemissionen von Flugzeugen deutlich reduziert haben, fühlen sich 6 % der Bevölkerung Deutschlands von Fluglärm gestört. Dies hängt auch mit ständig steigenden Flugzahlen zusammen. Menschen, die in direkter Nachbarschaft zu einem Flughafen leben, müssen besonders geschützt werden.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Schalltechnische Gutachten zu Verkehrsflugplätzen, Segelflug-, Hubschrauber- und Landeplätzen;
  • Festlegung von Lärmschutzbereichen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG);
  • Ermittlung und Kontrolle der Lärmbelastung durch Messung und Berechnung der Flugrouten (DES, Radartracks);
  • Festlegung von Maßnahmen zur Lärmminderung und passivem Schallschutz.

Lärmkartierung | Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Berechnung nach europäischen und nationalen Richtlinien, Betroffenenstatistiken, Maßnahmenkonzepte und Unterstützung bei Bürgerbeteiligungen für Gemeinden und Städte.

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Die Länder und Kommunen in Deutschland sind alle 5 Jahre zur Aufstellung bzw. Aktualisierung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Dabei sollen besonders durch Lärm belastete Gebiete erfasst und deren Verlärmung gemindert werden. Ruhige Gebiete sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Das Verfahren fordert eine Mitwirkung der Bevölkerung bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Berechnung der Lärmbelastung und Darstellung belasteter Gebiete (Lärmkartierung nach europäischen Richtlinien, Betroffenenstatistiken);
  • Beratung und Begleitung bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen;
  • Entwurf von Maßnahmenkonzepten;
  • Ermittlung von volkswirtschaftlichen Kosten/Nutzen;
  • Teilnahme an Bürgerbeteiligungen für Gemeinden und Städte;
  • RLS-90 Berechnungen für Baulastträger.

Schallpegelmessungen

Messtechnische Erfassung von Straßen- und Schienenverkehrslärm, Gewerbelärm, Baulärm, Sport- und Freizeitlärm sowie der Lärmbelastung am Arbeitsplatz. Durchführung von Kurz- oder Langzeitmessungen.

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Durch Messung der Geräuscheinwirkungen in Quellnähe oder an den Immissionsorten lassen sich genaue Erkenntnisse über die tatsächliche Lärmbelastung gewinnen. Messungen werden mit Schallpegelmessern der Genauigkeitsklasse 1 nach IEC 61672:2002 durchgeführt. Die gewonnenen Messwerte können direkt für einen schalltechnischen Nachweis genutzt werden. Durch die Rückrechnung des Schallleistungspegels der gemessenen Quelle können Messwerte auch in Prognoseberechnungen, z.B. bei Betriebsänderungen, Verwendung finden.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Messungen von Verkehrs-, Gewerbe-, Bau-, Sport- und Freizeitlärm zum Nachweis der Einhaltung der Immissionsschutzvorschriften;
  • In-situ-Messungen von Maschinen und Anlagen zur Bestimmung des Schallleistungspegels (u.a. für die Weiterverwendung in rechnerischen Prognosen);
  • Durchführung von kurzzeitigen (bis 1 Tag) und langfristigen Schallpegelmessungen (über mehrere Tage).